Für den größtenteil der Adelsgeschlechter ist das 12. Jahrhundert die Grenze, über welche hinaus ihre Genealogie nicht zu verfolgen ist. In dieser Lage befinden sich auch die Herren von Bocholtz, indem ihr erstes Vorkommen nicht früher, und ihre urkundlich nachweisbare, ununterbrochene Abstammung noch viel später datiert. Sie gehörten ursprünglich zu den Dynasten, haben aber vor der Zeit unserer Urkunden diese Qualität durch Verlust der Grundherrlichkeit eingebüßt und scheinen bis dahin einen anderen Namen geführt zu haben. Eine deutsche Grundherrlichkeit hatte ursprünglich stets einen Dynasten und dieser kann im gegebenen Bezirk nur das Geschlecht Bocholtz gewesen sein, weil dieses sich viele Jahrhunderte hindurch im Besitze des Grundeigentumes der ganzen Herrlichkeit befunden hat, mit der ursprünglich auch die volle Grundherrlichkeit verbunden gewesen sein muß. Nur der Verlust der Grundherrlichkeit macht erklärlich, daß ein Geschlecht, welches mit einer so bedeutenden Grundherrlichkeit, und in einer an Urkunden nicht armen Gegend ansässig war, in dem 12. und Anfang des 13. Jahrunderts unter seinem späteren Namen von Bocholtz nicht vorkommt, während doch viel weniger begüterte Geschlechter, sogar häufig namhaft gemacht sind. Der erste Name der Bocholtz wird wahrscheinlich „Hove“ gewesen sein, denn unter diesem Namen kommt 1277 Wilhelm Hove als geldrischer Dynast vor, was eindeutig auf den Sitz „in dem Hove“ zu Lobberich bezogen werden kann.
Die Familie hat eine über 733-jährige Geschichte. Die lückenlose Ahnenreihe der „von Ingenhaeff“ beginnt mit der Geburt von „Bernhard In gen Hoven“ im Jahr 1290.
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